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Die Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung gibt es in drei Schwierigkeitsstufen und besteht jeweils aus den drei Abteilungen Fährtenhundprüfung (Abteilung A), Begleithundprüfung (Abteilung B) und Schutzhundprüfung (Abteilung C).
Die Prüfungsordnung sieht für diese Ausbildung folgende Inhalte vor:
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 1 (SchH/VPG1)
Abteilung “A”
· Halten der Fährte
· Gegenstände
Abteilung “B”
· Freifolgen
· Sitz aus der Bewegung
· Ablegen in Verbindung mit Herankommen
· Bringen auf ebener Erde
· Bringen über eine Hürde
· Bringen über eine Schrägwand
· Voraussehen mit Hinlegen
· Ablegen unter Ablenkung
Abteilung “C”
· Revieren nach dem Helfer
· Stellen und Verbellen
· Verhinderung eines Fluchtversuches
· Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
· Angriff auf den Hund aus der Bewegung
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 2 (SchH/VPG2)
Die SchH/VPG 2 ist in der Abteilung “A” identisch, in der Abteilung “B” wird sie durch “Stehen aus dem Schritt” ergänzt.
In der Abteilung “C” findet eine Ergänzung um den “Rückentransport” und den “Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport” statt.
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 3 (SchH/VPG3)
Bei der SchH/VPG 3 findet in der Abeilung “C” eine weitere Ergänzung statt. Hier kommt “die Abwehr eines Angriffes aus der Bewegungsphase” hinzu.