Impressum            

Mitglied kann jeder Hundefreund werden.
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Vor der Antragstellung auf Erwerb der Vollmitgliedschaft geben wir Ihnen und uns die Gelegenheit, sich über einen Zeitraum von 12 Monaten gegenseitig kennenzulernen. Die Gebühr für die Teilnahme am Übungsbetrieb während dieses Probejahres beträgt 100,00 Euro. Danach kann in eine Vollmitgliedschaft übergegangen werden.
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Der Jahresbeitrag für eine Vollmitgliedschaft beträgt für Erwachsene 85,00 Euro und für Jugendliche 42,50 Euro.
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Auch bieten wir die Möglichkeit einer Gästekarte. Diese kostet 50,00 Euro und beinhaltet die Teilnahme an 10 Trainingseinheiten (Mittwoch oder Sonntag) innerhalb von 3 Monaten.
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Der Verein ist auf die tatkräftige Mithilfe seiner Mitglieder angewiesen um unser Gelände ansprechend und sicher zu erhalten. Deshalb haben alle aktiven Mitglieder im Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichterbringung der Arbeitsstunden sind zum Jahresende 10,00 Euro/Stunde in die Vereinskasse zu zahlen.


Begleithundprüfung

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Diese Prüfung kann jeder Hundebesitzer ablegen, der einen anerkannten Nachweis über den guten Grundgehorsam seines Hundes haben möchte.  
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Die Prüfung, die ein Leistungsrichter abnimmt, beinhaltet die sogenannte Unterordnung sowie den Straßentest.
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In der Unterordnung muss der Hund "Fuß" in verschiedenen Geschwindigkeiten gehen, das "Sitz" und "Platz" beherrschen. Er soll sich voll und ganz auf sein Herrchen/Frauchen konzentrieren, und das auch, wenn beide durch eine Menschengruppe gehen.
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Im Straßenteil soll der Hund Spaziergängern, Fahrradfahrern, Joggern, anderen Hunden und Autos ruhig und ausgeglichen begegnen.
 AUSDAUERPRÜFUNG
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Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung zu leisten ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen.   Der Hund hat angeleint an der rechten Seite des Hundeführers in normalem Trabe neben dem Fahrrad zu laufen.
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Nachdem ca. die Hälfte der Kilometer (10 km) zurückgelegt sind, ist eine Pause einzulegen. Während dieser Zeit hat der Prüfungsleiter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen zu beobachten. Zeigen die Hunde keine Müdigkeit wird eine weitere Strecke von 10 km zurückgelegt.
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Die Fährtenprüfung gibt es als eigenständige Prüfungsart (FH1 und FH2), immer aber ist Fährtenarbeit auch Bestandteil jeder Vielseitigkeits- bzw. Schutzhundeprüfung.
Für diese Prüfung ist die Prüfungsordnung des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) maßgeblich. Sie legt ihre einzelnen Bestandteile und das Alter der Fährte je nach Schwierigkeitsgrad der Prüfungsstufe fest, ebenso ob einer sogenannten Eigen- oder einer Fremdfährte nachgespürt werden soll.
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Die Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung gibt es in drei Schwierigkeitsstufen und besteht jeweils aus den drei Abteilungen Fährtenhundprüfung (Abteilung A), Begleithundprüfung (Abteilung B) und Schutzhundprüfung (Abteilung C).  
Die Prüfungsordnung sieht für diese Ausbildung folgende Inhalte vor:  
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 1 (SchH/VPG1) Abteilung “A”
· Halten der Fährte
· Gegenstände
Abteilung “B”
· Freifolgen
· Sitz aus der Bewegung
· Ablegen in Verbindung mit Herankommen
· Bringen auf ebener Erde · Bringen über eine Hürde
· Bringen über eine Schrägwand · Voraussehen mit Hinlegen
· Ablegen unter Ablenkung
Abteilung “C”
· Revieren nach dem Helfer
· Stellen und Verbellen
· Verhinderung eines Fluchtversuches
· Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
· Angriff auf den Hund aus der Bewegung  
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 2 (SchH/VPG2) Die SchH/VPG 2 ist in der Abteilung “A” identisch, in der Abteilung “B” wird sie durch “Stehen aus dem Schritt” ergänzt.
In der Abteilung “C” findet eine Ergänzung um den “Rückentransport” und den “Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport” statt.  
Schutzhund-/Vielseitigkeitsprüfung 3 (SchH/VPG3) Bei der SchH/VPG 3 findet in der Abeilung “C” eine weitere Ergänzung statt. Hier kommt “die Abwehr eines Angriffes aus der Bewegungsphase” hinzu.    
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